Gilt für das 2. Halbjahr 2026 eine Übergangsregel in Bayern?
Antwort
Ja. Für den Zeitraum 1.7.–31.12.2026 gilt eine Übergangsregel: halber Satz (5 statt 10 Ct/m³) und halbierte Bagatellgrenze (2.500 statt 5.000 m³/Jahr). Ab 1.1.2027 gelten wieder die regulären Werte.
Quelle: Art. 78-79 BayWG — Stand: 13.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.