Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Brandenburg?
Antwort
Ja. Brandenburg erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 11,5 Ct/m³ Grundwasser allgemein, 10 Ct/m³ bei öffentlicher Wasserversorgung.
Bagatellgrenze
3.000 m³ pro Kalenderjahr sind entgeltfrei.
Ausnahmen & Besonderheiten
Landwirtschaftliche Beregnung: nur 7% der entnommenen Menge ist abgabepflichtig (93% gilt als zurückgeführt). Wasser-/Bodenverbände, Heilquellen und der kommerzielle Bergbau-Anteil sind ausgenommen.
Häufige Detailfragen zu Brandenburg
Quelle: §40 BbgWG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.