Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern?

Antwort

Ja. Mecklenburg-Vorpommern erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. Aktuell 10 Ct/m³ Grundwasser. Die Landtags-Reform (Drucksache 8/5092) wurde am 28.01.2026 beschlossen: Erhöhung auf 20 Ct/m³ frühestens ab 1.1.2027 (neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, LWaKüG). Bis dahin gilt weiter der alte Satz.

Bagatellgrenze

2.000 m³ pro Kalenderjahr sind entgeltfrei.

Ausnahmen & Besonderheiten

Mit der Reform entfällt die bisherige vollständige Befreiung für landwirtschaftliche Bewässerung -- ausgenommen bleibt nur noch der Frostschutz. Exaktes Inkrafttretensdatum dieser Änderung nicht abschließend bestätigt, vor eigener Kalkulation prüfen.

Gut zu wissen

Änderungsanfällig: die geplante Verdopplung des Satzes vor einer Entscheidung im eigenen Tool im Auge behalten.

Häufige Detailfragen zu Mecklenburg-Vorpommern


Quelle: §16 LWaG / LWaKüG (ab Inkrafttreten) — Stand: 11.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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