Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Niedersachsen?
Antwort
Ja. Niedersachsen erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 17 Ct/m³ allgemein (öffentliche Versorgung, seit 1.1.2024). Landwirtschaft 1,6 Ct/m³, Kühlung 8,4 Ct/m³.
Bagatellgrenze
Kein m³-Schwellenwert -- das Entgelt entfällt, wenn der Jahresbetrag 260 € nicht übersteigt.
Ausnahmen & Besonderheiten
Sportvereine sind seit 1.1.2024 bis 5.000 m³ Jahresentnahme vollständig von der Gebühr befreit (Bewässerung von Vereinssportanlagen). Für die gewerbliche Wirtschaft als Eigenversorger wurde ein kostenneutraler Ausgleich zur Inflationsanpassung 2024 politisch beschlossen (Kabinettsbeschluss) -- ein für unsere Berechnung nutzbarer, separat ausgewiesener Cent-Satz für allgemeine gewerbliche Selbstversorgung (unterschieden vom hier hinterlegten Satz für öffentliche Versorgung) ließ sich trotz erneuter Recherche nicht in zitierfähiger Form finden. Betroffene Industriebetriebe sollten ihren Bescheid mit dieser Berechnung abgleichen, statt sich allein darauf zu verlassen.
Quelle: §28 NWG — Stand: 11.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.