Welchen Satz zahlen Kühlwasser-Nutzer in Nordrhein-Westfalen?
Antwort
Kühlwasser wird mit 3,5 Ct/m³ ermäßigt gegenüber dem regulären Satz von 5 Ct/m³. Bei Durchlaufkühlung mit vollständiger Rückführung sinkt der Satz sogar auf 0,35 Ct/m³ -- ein Zehntel des Normalsatzes.
Quelle: § 2 WasEG NRW — Stand: 13.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.