Welchen Satz zahlen Kühlwasser-Nutzer in Nordrhein-Westfalen?

Antwort

Kühlwasser wird mit 3,5 Ct/m³ ermäßigt gegenüber dem regulären Satz von 5 Ct/m³. Bei Durchlaufkühlung mit vollständiger Rückführung sinkt der Satz sogar auf 0,35 Ct/m³ -- ein Zehntel des Normalsatzes.


Quelle: § 2 WasEG NRW — Stand: 13.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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