Gilt die Landwirtschafts-Ausnahme in Rheinland-Pfalz noch?

Antwort

Nein. Rheinland-Pfalz hat die Landwirtschafts-Ausnahme zum 1.1.2024 abgeschafft -- als einziges der 14 erhebenden Länder. Landwirtschaftliche Wasserentnahmen unterliegen seitdem regulär dem Wasserentnahmeentgelt.


Quelle: § 5 LWEntG — Stand: 13.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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