Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Schleswig-Holstein?

Antwort

Ja. Schleswig-Holstein erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 14,9 Ct/m³ allgemein (2025 erhöht von 12 Ct/m³). Landwirtschaft 3 Ct/m³, Kühlung 8 Ct/m³.

Bagatellgrenze

Kein m³-Schwellenwert -- das Entgelt entfällt, wenn der Jahresbetrag 200 € nicht übersteigt.

Ausnahmen & Besonderheiten

Wasserkraft mit Rückführung nach Stand der Technik: nur 0,1 Ct/m³.

Häufige Detailfragen zu Schleswig-Holstein


Quelle: §1 Abs. 3 + §6 Abs. 3 LWAG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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