Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Baden-Württemberg?
Antwort
Ja. Baden-Württemberg erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 5,1 Ct/m³ Grundwasser bzw. 1,5 Ct/m³ Oberflächenwasser für allgemeine/industrielle Nutzung. Bei öffentlicher Wasserversorgung einheitlich 10 Ct/m³, unabhängig von der Quelle.
Bagatellgrenze
4.000 m³/Jahr Grundwasser bzw. öffentliche Wasserversorgung, 20.000 m³/Jahr Oberflächenwasser sind entgeltfrei.
Ausnahmen & Besonderheiten
Ermäßigung bis zu 25% durch Verrechnung mit Investitionen in effizientere Wassernutzung, für Grund- und Oberflächenwasser getrennt beantragbar (nicht kumulierbar).
Häufige Detailfragen zu Baden-Württemberg
Quelle: §§100-106 WasserG BW — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.